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Rauchverbot: die große Änderung in Bayern

Es geht zwar schon wieder um das meistgenervte Thema in Kneipen, aber wenn man sich die neu geplanten Änderungen vom Bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer anschaut und die damaligen Pläne hier oder hier vergleicht, dann kommt man schon ins Grübeln. Was wollen die eigentlich?

Hier die geplanten Lockerungen:

  • generelles Rauchverbot bleibt
  • in Diskotheken darf in abgeschlossenen Räumen geraucht werden, dort muss jedoch der Zutritt für Minderjährige verwehrt bleiben und es gilt ein Tanzverbot
  • in kleinen Kneipen (so genannte “Einraumgaststätten” bis maximal 75 Quadratmeter “Gastfläche”) soll der Wirt selbst entscheiden dürfen
  • in Bierzelten und feststehenden Hallen (maximale Nutzungsdauer als Festhalle von 21 Tagen) soll auch künftig geraucht werden dürfen.

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