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Rauchverbot in Kneipen: aktueller Stand

Manche Bundesländer haben schon 2007 begonnen, die meisten am 1. Januar 2008 und seit 1. Juli 2008 gelten Rauchverbote in Kneipen, Gaststätten & Diskotheken allen Bundesländern. Auch wenn eine entgültige Regelung noch nicht in Sicht ist, da es immer noch Klagen und Meinungsänderungen verschiedener Parteien gibt, so wäre mal ein aktueller Stand interessant. Wie verschieden sind die Regelungen? In welchem Bundesland ist es am strengsten, in welchem am lockersten?

Hier der aktuelle Stand (Januar 2009):

Baden-Württemberg: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.; Klein-Gaststätten-Regelung*

Bayern: Ausnahmen: Rauchen in geschlossenen Gesellschaften

Berlin: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.; Klein-Gaststätten-Regelung*

Brandenburg: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.

Bremen: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.

Hamburg: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.

Hessen: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.; Klein-Gaststätten-Regelung*

Mecklenburg-Vorpommern:

Niedersachsen: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.; Klein-Gaststätten-Regelung*

Nordrhein-Westfalen: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.; Klein-Gaststätten-Regelung*

Rheinland-Pfalz: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.; inhabergeführte Einraum-Gaststätten ohne abhängig Beschäftigte

Saarland: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.; inhabergeführte Einraum-Gaststätten ohne abhängig Beschäftigte

Sachsen: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.; inhabergeführte Einraum-Gaststätten ohne abhängig Beschäftigte

Sachsen-Anhalt: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.;

Schleswig-Holstein: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.;

Thüringen: Ausnahmen: abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.;

* Klein-Gaststätten-Regelung: Gaststätten mit einer Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern, die nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügen, ist das Rauchen erlaubt, wenn in den Gaststätten keine zubereiteten Speisen angeboten werden und Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist. Zudem muss die Gaststätte im Eingangsbereich als Rauchergaststätte, zu der Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben, gekennzeichnet sein.

(Quelle: Wikipedia.org)

Fazit: Das strengste Gesetz scheint Mecklenburg-Vorpommern zu haben, hier gibts keine Ausnahmen. Stimmt das? Gibt es dort keine Raucherclubs o.ä.?

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